Allgemeine Geschäfts-Bedingungen

Für Unterrichtsvertrag (1) Monats- oder Jahresabo

  1. Der Unterrichtsbeitrag errechnet sich aus 36 Unterrichtswochen im Jahr und wird in 12 monatlichen Abschlagszahlungen entrichtet. Startet ein/e Schüler/in im laufenden Jahr, berechnet sich die Anzahl der Abschlagszahlungen und Unterrichtswochen ab Unterrichtsbeginn.
  2. An gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien, gerichtet nach den allgemeinbildenden Schulen des Landes Baden-Württemberg findet kein Unterricht statt. Dies hat keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. Wie in Punkt 1 beschrieben, werden nur die Unterrichtswochen berechnet.
  3. Bei nicht erreichen oder überschreiten der 36 Stunden wird auf Schülerseite eine Nachzahlung der zu viel gegebenen Stunden fällig; auf Lehrerseite werden die Stunden nachgeholt oder verrechnet.
  4. Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch die Lehrkraft ist zulässig. Sie muss schriftlich angekündigt werden.
  5. Terminabsprachen sind grundsätzlich mit der Lehrkraft persönlich zu regeln. Eine Absage der Unterrichtsstunde durch die Schülerin / den Schüler soll so früh wie möglich bei der Lehrkraft erfolgen. Für vom Schüler abgesagt oder versäumte Unterrichtsstunden ist die Lehrkraft nicht nachleistungspflichtig.
  6. Die Schülerin / der Schüler verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn sie/er so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Das Unterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt (gilt nur für Präsenzunterricht).
  7. Eine Rückerstattung des Abo-Betrags ist ausgeschlossen.
  8. Die Stunden sind nicht Übertragbar.
  9. Die Schülerin / der Schüler ist damit einverstanden jeweils am Jahresende einen Rechnungsbeleg für die erbrachten Zahlungen zu erhalten.
  10. Der Unterrichtstag, sowie die Uhrzeit kann sich durch Veränderungen im Stundenplan nachträglich ändern. Der neue Termin wird nach Absprache oder auf Grundlage der vorab angegebenen Verfügbarkeiten geändert.
  11. Das Monatsabo hat eine Laufzeit von einem Monat; das Jahresabo hat eine Laufzeit von 12 Monaten ab vereinbartem Unterrichtsstart. Das Monatsabo verlängert sich bei nicht erfolgter Kündigung automatisch um einen weiteren Monat. Das Jahresabo endet nach 12 Monaten und kann anschießend um weitere 12 Monate verlängert werden.
  12. Die Kündigung des Unterrichtsvertrags ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zulässig. Zu ihrer Wirksamkeit ist die Schriftform erforderlich. Im Falle eines wichtigen Grundes gem. §626 BGB ist eine außerordentliche Kündigung unter genauer Angabe der Kündigungsgründe jeweils zum Monatsende möglich. Bei Anhebung des Unterrichtshonorars ist eine außerordentliche Kündigung zum Termin der Honoraranhebung möglich.
  13. Die Zugangsdaten und Inhalte des Cloudservers sind vertraulich und dürfen nicht an dritte weitergereicht oder verbreitet werden. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
  14. Es gelten ausschließlich die vorstehenden Bedingungen. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Unterrichtsvertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.

    Für Unterrichtsvertrag (2) mit Flexi-Abo

  15. Wird der vereinbarte Unterrichtstermin weniger als 48 Stunden vor dem Termin abgesagt, wird die Stunde berechnet.
  16. Eine Rückerstattung des Abo-Betrags ist ausgeschlossen.
  17. Die Stunden sind nicht Übertragbar und sind 3 Jahre lang gültig.
  18. Es besteht keine Kündigungsfrist. Der Vertrag endet, sobald die Stunden aufgebraucht sind oder die Frist von 3 Jahren abgelaufen ist.
  19. Die Schülerin / der Schüler ist damit einverstanden jeweils am Jahresende einen Rechnungsbeleg für die erbrachten Zahlungen zu erhalten.
  20. Die Zugangsdaten und Inhalte des Cloudservers sind vertraulich und dürfen nicht an dritte weitergereicht oder verbreitet werden. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
  21. Es gelten ausschließlich die vorstehenden Bedingungen. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Unterrichtsvertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.