Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Unterrichtsvertrag

ABSCHNITT I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN (Für alle Tarife, Karten & Gutscheine gültig)

§1 Online-Unterricht und technische Voraussetzungen

(1) Der Unterricht findet standardmäßig zu 100 % als Online-Unterricht via Zoom statt, sofern keine abweichenden Präsenz-Workshops vereinbart wurden.
(2) Schüler:innen tragen die Verantwortung für die Bereitstellung der technischen Mindestanforderungen auf eigene Kosten.
(3) Zur Nutzung der High-End-Übertragungsqualität werden eine stabile Breitbandverbindung (idealerweise LAN) und kabelgebundene Kopfhörer empfohlen; lokale Verbindungsprobleme liegen im Risikobereich des Schülers.
(4) Eigene technische Ausfälle auf Schülerseite entbinden nicht von der Zahlungspflicht.
(5) Von der Lehrkraft nicht zu vertretende Ausfälle (höhere Gewalt oder Plattform-Ausfälle) führen zur Gutschrift der betroffenen Einheiten gemäß § 6 Abs. 4.

§1a Haftungsbeschränkung (Studio und Instrumentenservice)

(1) Schüler:innen haften für von ihnen verursachte Schäden an Studio und Equipment vor Ort in Baden-Baden nach gesetzlichen Vorgaben.
(2) Die Haftung der Lehrkraft für Schäden am Kundeneigentum (z. B. beim Instrumentenservice PRO) beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

§2 Verspätungen, Versäumnisse und Übertragbarkeit

(1) Unterricht beginnt pünktlich; Verspätungen seitens des/der Schüler:in werden nicht nachgeholt und verkürzen die Live-Zeit entsprechend. Bei unentschuldigtem Ausbleiben von über 10 Minuten ohne vorherige Info verfällt die Stunde ersatzlos und der Honoraranspruch bleibt bestehen.
(2) Abonnements, Stunden und Flexi-Karten sind grundsätzlich personengebunden und nicht übertragbar, sofern es sich nicht um Geschenkgutscheine oder Tarife mit familiären Zusatz-Optionen handelt.
(3) Beim „Family Share-Upgrade“ haftet der anmeldende Hauptschüler als Gesamtschuldner für die Einhaltung aller Pflichten (inklusive der Zugangsdaten-Sicherheit) durch die mitnutzende Person im Haushalt wie für eigenes Verschulden.

§3 Verhaltensregeln bei Krankheit (Präsenz-Events)

Bei ansteckenden, akuten Erkrankungen ist die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen (z. B. in Baden-Baden) untersagt; das Honorar bleibt davon unberührt. Nach Absprache kann bei kurzfristigen Absagen im Präsenzbereich auf digitalen Online-Unterricht ausgewichen werden.

§4 Datensicherheit, Cloudserver und digitale Infrastruktur

(1) Zugangsdaten und Inhalte der schuleigenen Infrastruktur (Synology-Cloudserver, DS note, Soundslice, Videomitschnitte) sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
(2) Das Nutzungsrecht an diesen digitalen Plattformen ist direkt an die aktive Vertragslaufzeit bzw. das gebuchte Add-on gekoppelt und erlischt bei Beendigung des Hauptvertrags automatisch und mit sofortiger Wirkung.

§5 Rechnungsstellung und Stundenplanänderungen

(1) Jeweils zum Ende des Kalenderjahres erhalten Schüler:innen einen Sammelbeleg über die im abgelaufenen Jahr erbrachten Zahlungen und geleisteten Stunden.
(2) Im Classic-Modell sind nachträgliche Anpassungen von Tag und Uhrzeit durch zwingende Änderungen im Stundenplan der Lehrkraft im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
(3) Gemäß § 4 Nr. 21 UStG ist der Musikunterricht von der Umsatzsteuer befreit, weshalb auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.

ABSCHNITT II: REGELUNGEN FÜR DAS ABONNEMENT-MODELL (Classic, Smart Flex, Executive)

§6 Unterrichtsbeiträge, Betreuungs-Level und Kontingente

(1) Die Unterrichtsbeiträge für alle drei Betreuungs-Level (Classic, Smart Flex, Executive Mentoring) verstehen sich als monatliche Pauschalgebühren. Den Beiträgen liegt eine Jahreskalkulation von insgesamt 36 Unterrichtseinheiten pro vollem Kalenderjahr zugrunde, weshalb das Honorar in 12 gleichbleibenden monatlichen Abschlagszahlungen entrichtet wird. Die kalkulatorische Basis beträgt hierbei im Jahresschnitt drei (3) Einheiten pro Kalendermonat.
(2) Die monatlichen Tarife für die Betreuungs-Level „CLASSIC“, „SMART FLEX“ und „EXECUTIVE MENTORING“  unterteilen sich in Monatsabonnements (monatlich kündbar) und Jahresabonnements (12 Monate Erstlaufzeit) mit gestaffelten Preisen je nach Dauer der wöchentlichen Einheiten (30, 45 oder 60 Minuten). Die vollständige und detaillierte Preismatrix entnehmen Sie bitte den zugrundeliegenden Vertragsdokumenten.
(2a) Die monatlichen Tarife für die drei Betreuungs-Level betragen:

  • Modell „CLASSIC“:
    • Monatsabo (monatlich kündbar): 30 Min = 95 € | 45 Min = 135 € | 60 Min = 175 € / Monat
    • Jahresabo (12 Monate Erstlaufzeit): 30 Min = 88 € | 45 Min = 126 € | 60 Min = 165 € / Monat
  • Modell „SMART FLEX“:
    • Monatsabo (monatlich kündbar): 30 Min = 119 € | 45 Min = 169 € | 60 Min = 219 € / Monat
    • Jahresabo (12 Monate Erstlaufzeit): 30 Min = 109 € | 45 Min = 155 € | 60 Min = 199 € / Monat
  • Modell „EXECUTIVE MENTORING“:
    • Monatsabo (monatlich kündbar): 30 Min = 189 € | 45 Min = 249 € | 60 Min = 319 € / Monat
    • Jahresabo (12 Monate Erstlaufzeit): 30 Min = 169 € | 229 € | 60 Min = 299 € / Monat

(3) Im Modell „CLASSIC“ deckt die monatliche Pauschale einen festen, wöchentlich für den/die Schüler:in blockierten Wunschtermin innerhalb der regulären Unterrichtswochen ab. In den Modellen „SMART FLEX“ und „EXECUTIVE MENTORING“ wird dem/der Schüler:in jeweils am 1. eines Kalendermonats ein flexibles Buchungskontingent von drei (3) Unterrichtseinheiten in der gewählten Minutenlänge zur eigenständigen Buchung über das Online-Kalendertool bereitgestellt.
(4) Bei einem Unterrichtsstart im laufenden Kalendermonat beginnt die reguläre monatliche Abschlagszahlung erst am 1. des Folgemonats. Die im angebrochenen ersten Monat tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden werden anteilig als Einzelstunden auf Basis des rechnerischen Stundensatzes des gewählten Abonnements abgerechnet.
(5) An gesetzlichen Feiertagen sowie in den offiziellen Schulferien des Landes Baden-Württemberg findet kein regulärer Unterricht statt. Dies hat keinen Einfluss auf das vereinbarte monatliche Honorar, da die unterrichtsfreien Zeiten bei der Berechnung der 12 monatlichen Abschlagszahlungen bereits mindernd berücksichtigt wurden.
(6) Bei angekündigten Tournee- oder Abwesenheitszeiten der Lehrkraft findet kein regulärer Live-Unterricht statt. In diesen Zeiträumen nicht stattgefundene oder nicht buchbare Einheiten verfallen nicht, sondern werden dem virtuellen Guthaben-Konto des Schülers gutgeschrieben. Der/die Schüler:in hat in den flexiblen Modellen („SMART FLEX“ und „EXECUTIVE MENTORING“) für diese betroffenen Einheiten das freie Wahlrecht zwischen zwei Optionen:

  • Option A (Nachholen): Die Einheiten werden als Nachholguthaben geparkt und können im laufenden Abrechnungsjahr flexibel als zusätzliche Live-Sessions über das Online-Kalendertool nachgeholt werden.
  • Option B (Asynchrones Coaching): Der/die Schüler:in nimmt die Einheit im betroffenen Monat als asynchrones Video-Feedback (Pocket-Coaching) in Anspruch. Hierzu wird ein Video des eigenen Spiels hochgeladen, welches von der Lehrkraft innerhalb von 48 Stunden (ab Werktag) mittels eines individuellen Feedback-Videos beantwortet wird. Mit der Erbringung des Feedback-Videos gilt die Unterrichtseinheit als vollständig geleistet.
§7 Stundenabrechnung bei unterjähriger Kündigung des Monatsabonnements

(1) Wird ein Monatsabonnement im laufenden Abrechnungsjahr gekündigt, erfolgt eine Endabrechnung der bis zum Vertragsende bezahlten Abschlagszahlungen im Verhältnis zu den tatsächlich erbrachten Unterrichtsstunden (Kalkulationsbasis: im Schnitt 3 Unterrichtsstunden pro vollem Kalendermonat).
(2) Sollten zum Kündigungszeitpunkt rechnerisch noch Unterrichtsstunden offen sein, die der/die Schüler:in bereits über die monatlichen Abschläge bezahlt hat, werden diese Stunden von der Lehrkraft im gegenseitigen Einvernehmen vor dem endgültigen Vertragsende oder innerhalb von 3 Monaten danach als Nachholstunden erbracht. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht, es sei denn, die Lehrkraft kann keine Termine anbieten.

§8 Erreichung des Stundenkontingents und Ausfallregelung durch die Lehrkraft

(1) Soweit im Laufe des Abrechnungsjahres das Kontingent von 36 Stunden auf ausdrücklichen Wunsch oder durch zusätzliche Vereinbarung mit dem/der Schüler:in überschritten wird, ist die zusätzliche Leistung nach den jeweils aktuellen Tarifen der Lehrkraft gesondert zu vergüten. Ein eigenmächtiges Überziehen der regulären Stunden durch die Lehrkraft begründet keine Nachzahlungspflicht des Schülers.
(2) Von der Lehrkraft freiwillig oder im gegenseitigen Einvernehmen überzogene Unterrichtmengen werden minutengenau dokumentiert. Sobald die Summe der überzogenen Minuten die Länge einer vollen regulären Unterrichtseinheit erreicht, wird diese als erbrachte Nachholstunde gewertet und auf das Kontingent des Abrechnungsjahres angerechnet.
(3) Sollte der Unterricht aus Gründen, die in der Person der Lehrkraft liegen (z. B. Erkrankung, berufliche Verhinderung), ausfallen, berechtigt dies nicht zur sofortigen Minderung des monatlichen Abschlagsbetrags. Die Lehrkraft ist berechtigt, ausgefallene Stunden bis zum Ende des laufenden Abrechnungsjahres nachzuholen. Zu diesem Zweck stellt die Lehrkraft dem/der Schüler:in zeitnah digitale Zugangsdaten zu einem Online-Kalendertool (z. B. Calendly) zur Verfügung, über welches der/die Schüler:in aus den angebotenen Zeiten selbstständig und flexibel einen passenden Ersatztermin buchen kann. Das Nachholrecht erlischt, wenn der/die Schüler:in trotz angebotener Termine bis zum Ende des Abrechnungsjahres keinen Ersatztermin bucht.
(4) Sollte am Ende des Abrechnungsjahres das garantierte Kontingent von 36 Unterrichtsstunden (bzw. das zeitanteilige Kontingent bei unterjährigem Einstieg) aus Gründen, die die Lehrkraft zu vertreten hat, nicht erreicht worden sein, werden die nicht gegebenen Stunden nach Wahl der Lehrkraft entweder zeitnah nachgeholt, mit zukünftigen Beiträgen verrechnet oder anteilig erstattet. Der Erstattungsbetrag pro Stunde berechnet sich aus dem Jahresgesamtpreis geteilt durch 36.

§9 Leistungsumfang und Inklusiv-Features der Betreuungs-Level

(1) Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Level, wobei die Beschreibungen auf www.sikmusic.de maßgeblich sind.
(2) Das Modell „CLASSIC“ beinhaltet wöchentlichen Live-Online-Unterricht zu festen Terminen, Cloud-Zugang für Lehrmaterialien, Live-Mitschriebe sowie den Zugang zur Spotify-Wishlist und Discord-Community.
(3) Das Modell „SMART FLEX“ bietet die flexiblen Leistungen des Classic-Modells mit freier Terminbuchung, Video-Archiv, mobilem Übungsjournal und dem Soundslice-Upgrade, limitiert auf maximal ein interaktives Sync-Tab-Medium pro Kalenderwoche.
(4) Das Modell „EXECUTIVE MENTORING“ umfasst das exklusivste Betreuungs-Level (limitiert auf maximal 10 Plätze zeitgleich). Es beinhaltet alle Leistungen der Modelle Classic und Smart Flex sowie ein asynchrones Pocket-Coaching via Cloud-Upload mit garantiertem Video-Feedback innerhalb von 48 Stunden (ab Werktag). Diese Leistung ist aus Gründen der Kapazitätsplanung auf maximal zwei (2) Video-Einsendungen des Schülers pro Kalenderwoche beschränkt. Ebenfalls inklusive ist das vollständige Heraushören und Notieren von Wunschsongs (Transkription) außerhalb der Unterrichtszeit. Diese Leistung ist auf maximal eine (1) Wunschsong-Transkription pro Kalenderwoche beschränkt. Die Bearbeitung komplexer oder überdurchschnittlich langer Arrangements kann im Einzelfall mehr Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.
(5) Im Executive Mentoring sind darüber hinaus die „Masterclass-VIP-Flatrate“ für alle Online-Gruppenevents, der spielerische Griffbrett-Trainer „Fretboard Master“ sowie der „VIP-Instrumentenservice PRO“ (zwei All-inclusive-Setups pro vollem Abrechnungsjahr gemäß den Bedingungen in §16 Abs. 4) vollständig kostenfrei enthalten.

§10 Zahlungsablauf und Dauerauftrag

Die monatlichen Abonnement-Beiträge sind jeweils im Voraus zum 1. eines Kalendermonats gebühren- und abzugsfrei auf das Geschäftskonto der Lehrkraft zu entrichten. Der/die Schüler:in verpflichtet sich, hierfür bei laufenden Monats- und Jahresabonnements einen entsprechenden fortlaufenden Dauerauftrag bei seinem/ihrem Kreditinstitut einzurichten.

§11 Honoraranpassung

Honoraranpassungen sind bei nachweislich gestiegenen Kosten zulässig und müssen mindestens 6 Wochen vorher in Textform angekündigt werden. Bei einer Erhöhung besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Inkrafttreten.

§12 Absagen und Stornierungsfristen (Abonnement)

(1)Modell „CLASSIC“: Kein Anspruch auf Nachholung oder Erstattung bei vom Schüler abgesagten Terminen, da der Termin exklusiv blockiert wird.
(2)Modelle „SMART FLEX“ & „EXECUTIVE MENTORING“: Kostenfreie Stornierung oder Verschiebung über das Online-Tool bis zu 24 Stunden vor dem Termin möglich. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen verfällt die Einheit ersatzlos.

§13 Vertragslaufzeit und Kündigung (Abonnement)

(1) Monatsabonnements verlängern sich nach Ablauf des ersten Monats automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern sie nicht mit einer Frist von einem (1) Monat in Textform gekündigt werden.
(2) Jahresabonnements laufen fest über eine Erstlaufzeit von 12 Monaten. Sie verlängern sich danach automatisch auf unbestimmte Zeit und sind ab diesem Zeitpunkt jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat in Textform kündbar. Die vergünstigten Konditionen bleiben bis zu einer vertraglichen Tarifierungsänderung nach § 11 bestehen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB bleibt unberührt.

§14 Zahlungsverzug und Sperrung des Zugangs
(1) Befindet sich der/die Schüler:in mit einer monatlichen Abschlagszahlung länger als zehn (10) Tage im Verzug, ist die Lehrkraft berechtigt, die Erbringung des Live-Unterrichts bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderung vorübergehend einzustellen.
(2) Gleichzeitig ist die Lehrkraft berechtigt, bei Zahlungsverzug den Zugang des Schülers zur digitalen Infrastruktur (u. a. Synology-Cloudserver, Soundslice, Online-Kalender) mit sofortiger Wirkung temporär zu sperren. Die Pflicht zur Zahlung des vereinbarten monatlichen Honorars bleibt von dieser Sperrung unberührt.
(3) Für jede Mahnung nach Eintritt des Verzugs kann die Lehrkraft eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 2,50 € zur Abdeckung der Verwaltungskosten erheben.
§15 Verhaltensregeln und fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich zu einem respektvollen, professionellen und störungsfreien Umgang während des Online- und Präsenzunterrichts sowie innerhalb der sikmusic Discord-Community.
(2) Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Unterrichtsvertrags durch die Lehrkraft liegt insbesondere vor, wenn:
  • der/die Schüler:in trotz Abmahnung wiederholt oder schwerwiegend gegen die vertrauliche Behandlung von Zugangsdaten und Cloud-Inhalten gemäß §4 verstößt (z. B. durch unerlaubte Weitergabe oder Veröffentlichung von Soundslice-Medien oder Unterrichtsmitschnitten),
  • der/die Schüler:in mit mehr als zwei (2) aufeinanderfolgenden monatlichen Abschlagszahlungen in Verzug ist,
  • der/die Schüler:in durch beleidigendes, rassistisches oder grob ungebührliches Verhalten den geordneten Unterrichtsbetrieb oder den Frieden in der Discord-Community nachhaltig stört.
(3) Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung durch die Lehrkraft aus wichtigem Grund wird das noch vorhandene Nachholguthaben sowie der Anspruch auf noch offene Add-on-Leistungen mit eventuellen Schadensersatzansprüchen der Lehrkraft (z. B. durch den verhaltensbedingten Mietausfall oder verletzte Urheberrechte) verrechnet. Ein darüber hinausgehendes, bereits im Voraus bezahltes Guthaben wird dem/der Schüler:in nach Abzug des nachweisbaren Schadens erstattet.

ABSCHNITT III: MODULARE UPGRADES (ADD-ONS) UND GRUPPEN-EVENTS

§16 Buchung, Laufzeiten und Kündigung von Add-ons

(1) Ergänzende, kostenpflichtige Add-ons richten sich nach den Leistungsbeschreibungen der offiziellen Website sikmusic website.
(2) Monatliche Add-ons sind mit einer Frist von 4 Wochen zum Abrechnungsmonat kündbar und an den Hauptvertrag gekoppelt.
(3) Für die „Masterclass-VIP-Flatrate“ gilt wegen des sofortigen Zugangs zum Video-Archiv eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten, danach greift ebenfalls die 4-wöchige Kündigungsfrist.
(4) VIP-Instrumentenservice PRO im Abo-Modell:

VIP-Instrumentenservice PRO im Abo-Modell: Der Anspruch auf zwei (2) jährliche All-inclusive-Setups (Halsjustierung, Saitenlage, Intonation, Tiefenreinigung) ist an das laufende Vertragsjahr gekoppelt. Der Anspruch auf das erste Setup wird nach 6 Monaten lückenloser Zahlung freigeschaltet, der Anspruch auf das zweite Setup nach 12 Monaten. Um eine planbare Auslastung der Werkstatt zu gewährleisten, sollte jedes freigeschaltete Setup innerhalb von maximal drei (3) Monaten ab dem jeweiligen Freischaltungsdatum über das Online-Kalendertool gebucht werden. Wird der Service innerhalb dieser Frist trotz rechtzeitig angebotener Terminslots vom Schüler nicht abgerufen, kann die Lehrkraft zur Sicherung des Werkstattbetriebs den Termin auf einen späteren Zeitpunkt innerhalb des laufenden Vertragsjahres verschieben. Bei vorzeitiger Kündigung des Hauptvertrages verfällt der Anspruch auf noch nicht freigeschaltete Setups; für bereits freigeschaltete, aber unverschuldet nicht genutzte Setups erfolgt eine zeitanteilige Verrechnung oder Erbringung vor Vertragsende.

  • Material- & Versandkosten: Der Tarif deckt ausschließlich die reine Arbeitsleistung des Services ab. Benötigte Materialien (insb. neue Saiten, Elektronikbauteile) sind vom Schüler zu stellen oder werden gesondert berechnet. Bei Inanspruchnahme auf dem Versandweg trägt der Schüler die Kosten für den Hinversand sowie das Transportrisiko bis zum Eintreffen in der Werkstatt. Den Rückversand zum Schüler organisiert die Lehrkraft; das Risiko von Transportschäden auf dem Rückweg richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften für Verbraucherverträge.

(5) Urlaubs-Sicherung: Die Einmalgebühr berechtigt zur Stilllegung der Live-Sessions für exakt 4 zusammenhängende Wochen. In dieser Zeit ruht der reguläre Abo-Beitrag. Die Lehrkraft schuldet in diesem Zeitraum ausschließlich die asynchrone Betreuung via Video-Feedback (Pocket-Coaching) mit einer Reaktionszeit von maximal 48 Stunden ab Werktag. Der exklusive Wunschtermin im Classic-Abo bleibt währenddessen fest reserviert.

  • Fristen: Die Aktivierung der Urlaubs-Sicherung muss der Lehrkraft mindestens sieben (7) Tage vor dem gewünschten Beginn des Pausenzeitraums in Textform mitgeteilt werden. Eine rückwirkende oder extrem kurzfristige Aktivierung für bereits verplante Sessions ist ausgeschlossen.

(6) Quick-Switch Ticket: Der flexible Wechsel zwischen den zwei registrierten Instrumenten (z. B. Gitarre und Bass) ist ausschließlich von Unterrichtseinheit zu Unterrichtseinheit zulässig. Eine Aufteilung oder ein Wechsel der Instrumente innerhalb einer laufenden, angefangenen Unterrichtsstunde ist aus organisatorischen und didaktischen Gründen ausgeschlossen.
(7) Fretboard Master: Die Zusage eines „lebenslangen Zugriffs“ bei Einmalzahlung steht unter dem Vorbehalt der technischen Verfügbarkeit der zugrundeliegenden Software-Infrastruktur und Drittanbieter-Plattformen. Sollte der Dienst aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen der Drittanbieter dauerhaft eingestellt werden müssen, erlischt der Anspruch; eine anteilige Rückerstattung ist nach Ablauf von 12 Monaten ab Kauf ausgeschlossen.
(8) Soundslice „Sync-Tabs“ & Interaktive Medien: Alle über die Soundslice-Engine bereitgestellten interaktiven Medien sind urheberrechtlich geschützte Lehrmaterialien und ausschließlich für den privaten Gebrauch des Schülers bestimmt. Jede Veröffentlichung, Weitergabe oder Vervielfältigung (insb. auf Social-Media-Plattformen) ist strengstens untersagt und führt zum sofortigen, fristlosen Entzug des Nutzungsrechts ohne Erstattungsanspruch. Die Erstellung dieser Medien ist pro Schüler:in auf maximal ein (1) synchronisiertes Video bzw. einen (1) Song-Abschnitt pro Kalenderwoche limitiert.

§17 Online-Masterclasses (Gruppenevents) und Einmalleistungen

(1) Die Lehrkraft bietet in unregelmäßigen Abständen skalierbare Online-Gruppenevents (Masterclasses) an. Soweit Teilnehmer:innen keine Masterclass-VIP-Flatrate besitzen, ist die Teilnahme durch den Kauf eines Einzeltickets kostenpflichtig.
(2) Gekaufte Einzeltickets für Masterclasses, Präsenz-Workshops (z. B. Baden-Baden Studio-Weekend) oder projektbasierte Einmal-Bundles (z. B. Spotify Ready Single-Projekt) sind vom Umtausch und der Rückerstattung ausgeschlossen, da es sich um termin- oder kapazitätsgebundene Dienstleistungen handelt. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers verfällt das Ticket ersatzlos.
(3) sikmusic Onlinekonzert: Die Teilnahme am jährlichen Onlinekonzert ist vollkommen freiwillig. Soweit für den Zusammenschnitt des Konzertvideos Bild- oder Tonaufnahmen des Schülers genutzt werden sollen, wird hierfür vorab eine separate, ausdrückliche Einwilligungserklärung (bei Minderjährigen durch die gesetzlichen Vertreter) eingeholt. Ein Anspruch auf Teilnahme oder Veröffentlichung besteht nicht.

ABSCHNITT IV: GUTSCHEINE UND FLEXI-GUTHABEN (STUNDENKARTEN)

§18 Zahlungsablauf, Buchungssysteme und Vorkasse

Die Vergütung für Flexi-Karten und Geschenkgutscheine ist im Voraus per Überweisung oder Online-Zahlungsdienstleister zu entrichten, wobei ein Anspruch auf Unterricht erst nach vollständigem Zahlungseingang besteht. Die Terminbuchung erfolgt flexibel über das Online-Kalendertool (sikmusic website) ohne Anspruch auf einen festen wöchentlichen Termin.

§19 Geltung, Beendigung und Verfall von Guthaben

Flexi-Karten und Gutscheine stellen keine Abonnements dar und enden bei Verbrauch des Guthabenkontingents. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB, nach deren Ablauf Restguthaben verfällt. Der 29-€-Probestunden-Servicegutschein ist personalisiert, nicht übertragbar und innerhalb von drei Monaten auf ein Instrumentenservice bei tech.sikmusic.de anrechenbar.

§20 Stornierungsfristen für Flexi-Karten und Gutscheine

Termine können bis zu 48 Stunden vor Beginn kostenfrei über das Online-Tool storniert oder verschoben werden, wobei der Nachweis eines geringeren Schadens unberührt bleibt. Bei späterer Absage oder Verspätung verfällt die entsprechende Einheit und wird vom Guthaben abgezogen.

ABSCHNITT V: SCHLUSSBESTIMMUNGEN UND WIDERRUFSVERZICHT

§21 Vorzeitiger Leistungsbeginn (Widerrufsverzicht)

Sofern der/die Schüler:in bei der Buchung von digitalen Einmalleistungen oder bei einem sofortigen Unterrichtsstart ausdrücklich zustimmt, dass die Lehrkraft mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsfrist beginnt, erlischt das Widerrufsrecht des Verbrauchers mit der vollständigen Bereitstellung der digitalen Inhalte oder der vollständigen Erbringung der Dienstleistung. Die entsprechende Belehrung und Zustimmung erfolgen separat im Rahmen des Buchungsprozesses.

§22 Schriftformerfordernis und Salvatorische Klausel

Vertragsänderungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.